Was ist die Gewerbeanmeldung?
Die
Gewerbeanmeldung ist der
erste Schritt zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland. Wer ein
Gewerbe betreiben möchte - egal ob in Form eines
Einzelunternehmens, Nebengewerbes oder einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder UG) - muss dies der zuständigen
Gemeinde- oder Stadtverwaltung mitteilen.
Mit unserem
Online-Service können Sie Ihre
Gewerbeanmeldung, Ummeldung oder Abmeldung vollständig digital durchführen -
ganz ohne Ausdrucke,
ohne Postversand und
ohne persönlichen Behördengang zum Gewerbeamt.
Wie funktioniert die Anmeldung über Ihren Online-Service?
Mit unserem
Online-Service erledigen Sie Ihre
Gewerbeanmeldung schnell, sicher und bequem. Über unser
interaktives Online-Formular geben Sie alle
erforderlichen Daten zu Ihrem Unternehmen ein. Wir übernehmen anschließend die
Erstellung Ihrer amtlichen Gewerbeanmeldung und
leiten diese direkt an das zuständige Gewerbeamt weiter.
In Zusammenarbeit mit erfahrenen Gründungs- und Verwaltungsexperten stellen wir sicher, dass Ihre Anmeldung
vollständig und korrekt übermittelt wird. Als eigenständiger
Online-Anbieter sind wir
keine behördliche Organisation und auch
keine gemeinnützige NGO und können Ihnen unseren Service daher
vollkommen unabhängig anbieten. Dies hat insbesondere für Sie den
Vorteil, dass Sie
Ihre Gewerbeanmeldung zentral über unseren Online-Service einreichen können -
unabhängig davon, welche Behörde für Sie zuständig ist,
ermitteln wir für Sie automatisch die richtige Stelle und
übermitteln Ihre Daten schnell & sicher per Fax und postalisch an das für Sie zuständige Gewerbeamt.
Wie lange dauert es, bis meine Anmeldung bearbeitet ist?
Nach der
erfolgreichen Antragserfassung wird Ihre Anmeldung
unverzüglich an die zuständige Behörde übermittelt. Die Bearbeitungszeit hängt von der jeweiligen Verwaltung ab. In der Regel
erhalten Sie die Rückmeldung zu Ihrer Gewerbeanmeldung bereits innerhalb weniger Werktage direkt per Post an Ihre angegebene Anschrift zugestellt.
Was kostet die Gewerbeanmeldung über Ihren Online-Service?
Ihre
digitale Gewerbeanmeldung, Ummeldung oder Abmeldung erhalten Sie über unseren
Online-Service bereits ab einmalig 79,90€ (inkl. 19% MwSt.).
Unsere Servicegebühr umfasst die digitale Antragsserfassung, die Erstellung der Gewerbeanmeldung sowie die Weiterleitung an die zuständige Behörde.
Bitte beachten Sie, dass
zusätzlich die vom jeweiligen Gewerbeamt erhobenen Verwaltungsgebühren anfallen. Diese sind
nicht in unserem Preis enthalten und
variieren je nach Art des Vorgangs, Gemeinde und geltenden Vorschriften. Die genaue Höhe dieser Gebühren kann von uns
vorab nicht bestimmt werden - in der Regel liegen sie jedoch
zwischen 10 € und 50 €.
Nach Abschluss Ihrer Bestellung können Sie Ihre
Rechnung im PDF-Format und im E-Rechnungsformat (XML) auf der
Status-Seite herunterladen. Zusätzlich
erhalten Sie Ihre Rechnung automatisch per E-Mail zugesendet.
Sie können Ihre
Gewerbeanmeldung selbstverständlich auch
direkt bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt vornehmen. Unser
Online-Service bietet Ihnen jedoch
entscheidende Vorteile:
Sie
müssen kein Formular ausdrucken,
nichts handschriftlich ausfüllen und
keinen Termin im Rathaus vereinbaren. Stattdessen
füllen Sie einfach unser Online-Formular aus.
Den Rest übernehmen wir für Sie und Sie erhalten Ihre behördliche Rückmeldung umgehend nach Bearbeitung durch das zuständige Gewerbeamt zugesendet.
Was enthält die Gewerbeanmeldung?
Die
Gewerbeanmeldung dokumentiert die
wichtigsten Angaben zu Ihrem Unternehmen, unter anderem:
-
Name und Anschrift des Gewerbetreibenden
-
Betriebsstätte (Ort der Tätigkeit)
-
Art der ausgeübten Tätigkeit
-
Datum der Aufnahme des Gewerbes
-
Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH)
Diese Angaben werden anschließend
automatisch an das Finanzamt, die IHK oder HWK sowie andere zuständige Stellen weitergeleitet.
Bitte beachten Sie jedoch, dass
nicht jedes Gewerbeamt automatisch eine Meldung an das Finanzamt übermittelt.
Wir empfehlen Ihnen daher,
nach Erhalt Ihrer Anmeldebestätigung die auf dem Schreiben angegebene
Telefonnummer des Gewerbeamts anzurufen und dort nachzufragen,
ob Ihre Daten bereits an das Finanzamt weitergegeben wurden.
Sollte dies
nicht der Fall sein, können Sie sich direkt bei dem Mitarbeiter des Gewerbeamts
nach dem zuständigen Finanzamt erkundigen.
Nach erfolgreicher Meldung versendet das Finanzamt den
„Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, den Sie
ausfüllen und zurücksenden müssen, um Ihre
steuerliche Registrierung als Gewerbetreibender abzuschließen.
Wie melde ich ein Kleinunternehmen an?
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen (z. B.
Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH) die
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen,
wenn folgende Grenzen eingehalten werden (Stand: ab 01.01.2025):
-
Vorjahr: Gesamtumsatz
nicht mehr als 25.000 € (netto).
-
Laufendes Jahr: voraussichtlicher Gesamtumsatz
nicht mehr als 100.000 € (netto).
Wird im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 € überschritten, gilt ab dem Umsatz, der die Grenze übersteigt, die Regelbesteuerung (unterjähriger Wechsel möglich).
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen möchten, setzen Sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welchen Sie nach Ihrer Gewerbeanmeldung vom Finanzamt erhalten, einfach
das entsprechende Häkchen bei „Anwendung der Kleinunternehmerregelung“.
Wie melde ich ein Kleingewerbe an?
Ein
Kleingewerbe (oft: Einzelunternehmen oder GbR) muss sich in der Regel
nicht ins Handelsregister eintragen lassen,
solange der Betrieb nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Sobald jedoch bestimmte Größen erreicht bzw. überschritten werden, entfällt u. a. die Erleichterung des HGB für Einzelkaufleute (§ 241a HGB).
Maßgeblich sind die Schwellenwerte von 800.000 € Umsatzerlöse und
80.000 € Jahresüberschuss an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen.
Überschreitet Ihr Unternehmen diese Größenordnung bzw. erfordert es nach Art und Umfang eine kaufmännische Organisation, ist regelmäßig eine Eintragung als eingetragener Kaufmann (e.K.) bzw. bei der GbR die Umqualifizierung zur OHG zu prüfen. Zudem
können Buchführungs- und Bilanzierungspflichten greifen. Hierzu können Sie sich
bei Bedarf von der IHK / HWK oder von Ihrem Steuerberater beraten lassen.
Wie funktioniert die Verlegung eines Gewerbes in einen anderen Ort?
Bei einer
Verlegung Ihres Gewerbes in einen anderen Meldebezirk hat sich das Verfahren
seit dem 01.11.2025 grundlegend vereinfacht.
Gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ist in diesem Fall
keine Abmeldung beim bisherigen Gewerbeamt mehr erforderlich. Stattdessen müssen Sie Ihr Gewerbe
ausschließlich am neuen Betriebsort bei der dort zuständigen Behörde anmelden.
Das bisherige Gewerbeamt wird automatisch durch die neue Behörde informiert. Eine separate Abmeldung oder Ummeldung am alten Standort ist somit
nicht mehr notwendig.
Über unseren
Online-Service können Sie die
Anmeldung am neuen Betriebsort bequem digital durchführen. Wir
ermitteln automatisch das zuständige Gewerbeamt und
übermitteln Ihre Angaben korrekt und vollständig.
Wichtig: Eine
Verlegung innerhalb derselben Gemeinde kann weiterhin als
Gewerbeummeldung gelten. Entscheidend ist,
ob sich der zuständige Meldebezirk ändert.
Was passiert nach der Anmeldung?
Nach erfolgreicher Übermittlung Ihrer Anmeldung
erhalten Sie von der zuständigen Behörde nach deren Bearbeitung eine Rückmeldung. Wurde Ihr Antrag genehmigt, so
erhalten Sie mit dieser eine amtliche Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung. Diese
gilt als Nachweis über die Aufnahme Ihrer gewerblichen Tätigkeit und wird häufig auch von Banken, Versicherungen oder Vertragspartnern benötigt.
Ich habe meine Bestätigung nicht erhalten - was kann ich tun?
In Einzelfällen kann sich die Bearbeitung durch die Behörde
aufgrund hoher Auslastung um einige Tage verzögern. Sollten Sie
nach mehr als 21 Tagen keine Rückmeldung erhalten haben, so wenden Sie sich gern an unser Service-Team.
Wir prüfen den Status Ihrer Anmeldung und
reichen diese bei Bedarf - selbstverständlich für Sie kostenfrei - erneut ein.
Erhalte ich zusätzliche Unterstützung?
Ja - zusätzlich zur
digitalen Antragserstellung und Übermittlung an die zuständige Behörde stellen wir Ihnen ein
kostenfreies E-Book zur Verfügung. Dieses bietet
wertvolle Informationen zur Unternehmensgründung in Deutschland, erklärt die
wichtigsten Pflichten von Gewerbetreibenden und enthält
nützliche Tipps zu Steuer, Buchhaltung und Versicherungen.
Zögern Sie nicht und
starten Sie mit uns optimal vorbereitet in Ihre Selbstständigkeit - mit dem richtigen
Online-Formular, dem nötigen
Fachwissen und einem
rechtssicheren Ablauf Ihrer Gewerbe-Anmeldung.
Assistent jetzt starten »